In Erfüllung der Anforderungen der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2379, ber. 2018, S. 202) veranlassen Anlagenbetreiber alle fünf Jahre eine Überprüfung der Anlage durch Sachverständige oder akkreditierte Inspektionsstellen; ein Bericht über diese Überprüfung geht den zuständigen Immissionsschutzbehörden zu (§ 14 42. BImSchV). Um den Umgang mit den Prüfberichten zu erleichtern und die Anforderungen zu verdeutlichen, wurde eine Orientierungshilfe erarbeitet. Diese wurde in den bestehenden Auslegungsfragenkatalog zur 42. BImSchV in den neuen Anhang A integriert. Den Link zur Formulardatei finden Sie auf Seite 51 des Auslegungsfragenkatalogs.
Die UMK hat mit Umlaufbeschluss 44/2023 der Veröffentlichung des um den Anhang A „Orientierungshilfe für Prüfberichte nach § 14 der 42. BImSchV“ ergänzten Auslegungsfragenkatalogs der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) auf der Homepage der LAI zugestimmt.
Den Auslegungsfragenkatalog können Sie hier herunterladen.