29.12.2022
Die LAI/LANA-Vollzugshinweise zu § 10 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3, § 16b und § 23b Absatz 3a Nummer 4 BImSchG wurden auf der 98. Umweltministerkonferenz in Wilhelmshaven beschlossen und anschließend veröffentlicht.
Mit Wirkung vom 29.07.2022 wurde die Vorschrift des § 16b Abs. 4 BImSchG aufgehoben. Daher wurden in einem überarbeiteten Entwurf der Vollzugshilfe die Ausführungen zu § 16b Abs. 4 BImSchG gestrichen und einige redaktionelle Folgeänderungen vorgenommen. Auf der 146. Sitzung der LAI wurde die geänderte Vollzugshilfe beschlossen und anschließend die Zustimmung der UMK zur Veröffentlichung per Umlauf 47/2022 eingeholt.
Die Vollzugshinweise finden Sie hier
Zu den neuen Absätzen § 16b Abs. 7 und 8 finden Sie Vollzugshinweise in der Vollzughilfe zum "Immissionsschutz in der Gasmagellage".
Diese Vollzugshilfe finden Sie hier