Die Aktualisierung der LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm, Stand 23. Februar 2023, wurde auf der 147. Sitzung durch die LAI beschlossen. Mit ihrem Umlauf 13/2023 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung der LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.