Seit dem Inkrafttreten der 44. BImSchV im Jahr 2019 wurde bereits eine Vielzahl von Auslegungsfragen beantwortet, die von Industrieverbänden gestellt oder von den Vollzugsbehörden eingereicht wurden. Ein erster Katalog von Zweifelsfragen wurde im Jahr 2021 per LAI-Umlaufverfahren beschlossen. Die ACK/UMK stimmte mit dem Umlaufbeschluss 01/2022 der Veröffentlichung zu.
Zwischenzeitlich wurden weitere Fragen aus der Vollzugspraxis bearbeitet. Diese zusätzlichen Fragen und Beantwortungen wurden in den Auslegungsfragenkatalog aufgenommen.