Dieser Leitfaden ist erstmalig 2013 im Auftrag der Umweltministerkonferenz entstanden. Vorher stellte der Vollzug fest, dass stationär aufgestellte und betriebene Geräte und Maschinen in dem Wohnen dienenden Gebieten Lärmprobleme verursachen können. Klima- und Lüftungsgeräte, Wärmepumpen, Mini-Blockheizkraftwerke sowie die für Swimmingpools genutzten Filterpumpen und Heizgeräte wurden und werden zunehmend wohnungsnah eingesetzt und als Verursacher für Lärmbeschwerden identifiziert. Die Klima- und Energiepolitik der Bundesrepublik erfordert vor allem einen massiven Ausbau von Luftwärmepumpen zur Gebäudeheizung in den kommenden Jahren. Der zu erwartenden Mehrbelastung durch Lärm muss Rechnung getragen werden. Deshalb liegt nach einer ersten Anpassung 2020 hiermit die zweite, vollständig überarbeitete Fassung des Leitfadens vor. Der Leitfaden soll insbesondere die Unteren Immissionsschutzbehörden bei der Einzelfallbeurteilung von Geräuscheinwirkungen nach TA Lärm unterstützen, wenn entsprechende Geräte und Maschinen in dem Wohnen dienenden Gebieten stationär aufgestellt sind oder aufgestellt werden sollen.